Blitzschutz
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Ist eine Blitzschutzanlage notwendig?
Keine Gebäude und keine Gegend ist von Blitzschlag sicher. Im Gegensatz zur landläufigen Auffassung nimmt der Blitz seinen Weg blindlings.
Blitzschutzeinrichtungen bezwecken lediglich, den Blitz auf ungefährliche Bahnen zu leiten.
Blitze können nicht angezogen, sondern nur abgeleitet werden! Kirchtürme, hohe Bäume, Hochspannungsmasten usw. schützen in der Nähe befindliche Gebäude oder Personen nicht. Der Blitz kann nur auf die Distanz von ca. 10 m abgelenkt werden.
Unser Spezialist Christian Ostermeier (Fachperson für Blitzschutzanlagen VKF) berät Sie gerne vor Ort.
Wussten Sie, dass ...
... die Gebäudeversicherung Graubünden auf Grundlage der kantonalen Gesetzgebung, Beiträge von 25% der aufgewendeten Kosten für freiwillig erstellte Blitzschutzanlagen leistet.